Entscheidungsprotokoll 009/2013 – Verhaltenskodex für PCC/Stellvertreter des PCC

Ein Verhaltenskodex ist eine Reihe von Regeln, die die Verantwortlichkeiten oder ordnungsgemäßen Praktiken einer Einzelperson, Partei oder Organisation darlegen. Es wird empfohlen, dass der Polizei- und Kriminalkommissar (PCC) und der stellvertretende Polizei- und Kriminalkommissar (DPCC) einen Verhaltenskodex unterzeichnen, um zu veranschaulichen, wie sie ihre Geschäfte, für die sie gewählt/ernannt wurden, führen werden. Wenn Sie das Entscheidungspapier ansehen möchten, klicken Sie bitte hier